Allgemeine Geschäftsbedingungen - Reiseveranstalter: Camino Surf
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Abschluss eines Vertrages
Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer (Anmelder) Camino Surf den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich oder elektronisch (E-mail) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch Camino Surf zustande. Die Bestätigung bedarf keiner bestimmten Form und kann als E-mail erfolgen. Sofort nach Bestätigung durch die Leistungsträger gegenüber Camino Surf, wird Camino Surf dem Anmelder die Reisebestätigung aushändigen, zusenden oder anderweitig mitteilen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Camino Surf vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb von 10 Tagen die Annahme erklärt. Dieses kann sich von den im Internet veröffentlichen Angaben unterscheiden. Es gelten dann die in der Reisebestätigung vereinbarten Leistungen.
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Zahlungsmodalitäten
Nach Eingang einer Vorauszahlung von mindestens 40 % des Gesamtbetrages wird die Buchung bestätigt. Der vollständige Kurs- bzw. Rechnungsbetrag muss bis spätestens eine Woche vor Beginn des jeweiligen Kurses auf das Konto von Camino Surf gutgeschrieben worden sein oder kann in bar vor Ort vor Antritt des Kurses entrichtet werden. Die Reiseunterlagen werden jedem Teilnehmer unverzüglich nach Eingang der Anzahlung zugesandt, spätestens jedoch vier Wochen vor Reisebeginn.
Bankverbindung:
Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG - Kt.Nr.: 05.906.573 - BLZ: 34000
IBAN: AT93 3400 0000 0590 6573 - BIC: RZOOAT2L
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Leistungen
Es gelten die Leistungsbeschreibungen in der Internet-Publikation unter www.caminosurf.com und aus den darauf bezugnehmenden Angaben oder Änderungen in der Reisebestätigung. Camino Surf behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss Änderungen vorzunehmen. Über solche Änderungen wird der Reisende vor Buchung informiert. Die Ausrüstung für die Teilnahme an Kursen wird den Teilnehmern kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei Verlust oder grob fahrlässiger Behandlung haftet der Teilnehmer für ihren Zeitwert oder gleichwertigen Ersatz. An- und Abreise sind von den Reiseteilnehmern selbständig in eigener Verantwortung zu organisieren und gehören nicht zur Leistung von Camino Surf.
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Leistungsänderungen und Preiserhöhungen
Abweichungen oder Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von Camino Surf wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen für den Kunden nicht unzumutbar oder vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Camino Surf ist verpflichtet, den Kunden von Leistungsänderungen möglichst unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Camino Surf den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.
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Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Camino Surf. Der Kunde muss den Rücktritt schriftlich erklären. Die Abmeldung wird wirksam ab dem Tag, an dem sie bei Camino Surf eintrifft. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Camino Surf Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Camino Surf kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren.
Für alle Camino Surf Camps gelten folgende Staffelungen (in Prozent des Reisepreises)
- bis 60 Tage vor Reisebeginn 10%
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 20%
- bis 15 Tage vor Reisebeginn 40%
- bis 8 Tage vor Reisebeginn 60%
- unter 8 Tage vor Reisebeginn 100%
Umbuchungswünsche des Kunden werden, sofern möglich, berücksichtigt und mit € 30,- berechnet und wie ein kostenpflichtiger Rücktritt vom Reisevertrag mit gleichzeitiger Neuanmeldung behandelt. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter die Rechte und Pflichten aus seinem Reisevertrag eintritt. Camino Surf kann dem Eintritt des Dritten aus wichtigem Grund widersprechen. Für Umbuchungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,- erhoben, ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der eintretende Dritte und der Reisende Camino Surf gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
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Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Camino Surf als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Camino Surf für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
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Haftung des Reiseveranstalters
Camino Surf haftet als Reiseveranstalter im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Reisebeschreibung in Prospekten, sofern nicht vor Vertragsabschluss eine Änderung erklärt worden ist, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Camino Surf haftet als Reiseveranstalter für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person. Wird zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht, so vermittelt Camino Surf lediglich Fremdleistungen. Camino Surf haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.
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Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
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Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von Camino Surf für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. 1. Soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. Soweit Camino Surf für einem dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträger verantwortlich ist. Für alle gegen Camino Surf gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Camino Surf bei Sachschäden bis € 4.000,00. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise. Camino Surf haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Linienflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich gekennzeichnet werden. Ein Schadensersatzanspruch gegen Camino Surf ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchem beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
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Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben.
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Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Ansprüche des Reisenden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem Camino Surf die Ansprüche zurückweist.
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Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, Versicherungen
Camino Surf wird den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falschinformation von Camino Surf bedingt sind. Für Reisende ohne EU-Staatsangehörigkeit besteht die Pflicht sich über das zuständige Konsulat die Auskunft einzuholen. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann Camino Surf den Reisenden mit entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten. Camino Surf empfiehlt den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reiseunfall-, und Auslandskrankenversicherungen.
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Nebenabreden, Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Mündliche Abreden, Nebenabsprachen und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art (auch die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst), sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich von Camino Surf bestätigt werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Sollte der mit Camino Surf abgeschlossene Vertrag kein Reisevertrag im Sinne der §§ 651a ff. BGB darstellen, so gelten dessen ungeachtet diese allgemeinen Reisebedingungen.
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Gerichtsstand
Für Klagen des Reisenden gegen Camino Surf gilt Linz, Österreich, als Gerichtsstand.
Oktober 2010